Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lesen Sie bitte die Reisebedingungen und Hinweise; sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns als Leistungsanbieter.
Die Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die Angaben, Beschreibungen und Bedingungen der Ausschreibung, die am Buchungstag gültig ist.
1. Abschluss des Reisevertrages
Anmeldung: Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Zahlungsbedingungen von Pyramids-Travel.
Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie die Bedingungen für sich und alle weiteren Teilnehmer, für die Sie die Reservierung vornehmen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, fernschriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisevertrag wird für Pyramids-Travel verbindlich, wenn wir Ihnen die Reiseanmeldung schriftlich bestätigen und es kommt der Vertrag mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande.
2. Bezahlung
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung, Reisebestätigung und den Sicherungsschein (Insolvenzversicherung) der der Vorschrift des § 651 k Abs. 3 BGB entspricht. An- und Restzahlung: Mit der Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt zu entrichten. Nach Eingang der Restzahlung wird dem Buchenden ein Reisegutschein mit allen wichtigen Informationen zugesandt. Unsere Leistungen können Sie auf folgende Weisen bezahlen:
* Überweisung auf unser Bankkonto. Bitte beachten: Wir übernehmen keine Bankgebühren!
* Teilweise Direktzahlung/Direkt-Inkasso an den Veranstalter bzw. die Fluggesellschaft.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Rücktritt: Bei einem Rücktritt von der Buchung bis 76 Tage vor Reiseantritt berechnen wir die Bearbeitungs-/Stornogebühr in Höhe von 100 Euro pro Person. Nach dieser Frist staffeln sich die Gebühren für einen Rücktritt wie folgt:
vom 75. Tag bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
vom 44. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
vom 21. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
vom 7. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
Von dieser Regelung abweichend können für die mittlerweile zahlreich angebotenen Spezialflugtarife besondere Stornobedingungen gelten.
b) Umbuchungen/Änderungen: Bei Umbuchungen des Reisetermins, der Personenzahl etc. wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 90 Euro berechnet. Änderungen des Reisetermins sind nur bis zu 45 Tagen vor Reisebeginn möglich. Danach finden die Rücktrittsgebühren Anwendung.
c) Ersatzpersonen bei Landleistungen: Bis kurz vor Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen geeigneten Dritten ersetzen lassen.
In diesem Fall werden die Mehrkosten von 90 Euro für Umbuchung und Änderung berechnet. Der Ersatzteilnehmer tritt für Sie in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Bei der Umbuchung der Flugtickets wird noch zusätzlich die Gebühr der Ticketänderung fällig. Rücktrittserklärungen, Umbuchungen und Änderungswünsche sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse und
aus Beweisgründen aber schriftlich erfolgen. Reiseversicherungen: Zu Ihrer eigenen Sicherheit vor Forderungen und Kosten empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss von entsprechenden Versicherungen, unter anderem auch einer Reiserücktrittskostenversicherung, die Ihnen bei Absage der Reise aus einem wichtigen Grund, den größten Teil der Ausfallkosten ersetzt. Pyramids-Travel ist Ihnen hierbei gerne behilflich. Auf unserer Internetseite steht Ihnen der Abschluss einer Versicherung mit der ERGO zur Verfügung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderung der Reise und Leistungen sind bis zur Bestätigung der Reservierung durch uns möglich, insbesondere bei Irrtümern oder Druckfehlern in der Ausschreibung.
Rechenfehler oder andere Fehler bei der Zusammenstellung des Reisepreises können nachträglich berichtigt und die sich aus dieser Berichtigung ergebende Nachforderung erhoben werden. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Pyramids-Travel herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistung nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
Pyramids-Travel ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Buchungstermin mehr als 4 Monate vor Reisebeginn liegt. Ändern sich die örtlich festgelegten Tarife, Steuern oder öffentliche Abgaben ist uns jederzeit eine Anpassung der Preise gestattet, auch nach Bestätigung der Buchung, soweit sie 10% des vereinbarten Reisepreises nicht überschreiten. Bei Überschreitung haben Sie das Recht, ohne Stornokosten innerhalb 10 Tagen nach erfolgter Mitteilung durch uns von der Buchung zurückzutreten. Können gebuchte Landleistungen aus nicht voraussehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Reisende eines der ihm angebotenen Ersatzobjekte (gleichwertig) zu akzeptieren.
5. Gewährleistung
Beschwerden oder Mängelrügen teilen Sie uns oder Ihrer örtlichen Reiseleitung innerhalb von 72 Stunden mit. Nur so können gegebenenfalls Mängel umgehend abgeschafft werden. Reichen sie etwaige Ersatzansprüche innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr schriftlich ein. Spätere Beanstandungen sind oft nicht überprüfbar und können deshalb nicht akzeptiert werden.
6. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Die Reiseleitung bzw. die Leistungsgeber sind nicht berechtigt, in unserem Namen Ansprüche anzuerkennen.
7. Haftung
Wir nehmen unsere Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr und haften für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die gewissenhafte Reisevorbereitung und Bearbeitung der Reservierung, ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung, die sich nach dem landesüblichen Standard und den ortsüblichen Gepflogenheiten am Zielort richten.
8. Beschränkung der Haftung
Die Haftung ist insgesamt auf die Höhe des vereinbarten Reisepreises beschränkt. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und Aussperrung, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitliche Eingriffe, Naturkatastrophen etc. sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom, und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. Keine erweiterte Haftung ergibt sich auch aus dem Umstand, dass bedingt durch den speziellen Charakter der Touren ein erhöhtes Lebensrisiko durchaus eintreten kann. Dies wird von den Reiseteilnehmern zur Kenntnis genommen. Pyramids-Travel haftet nicht für Störungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Zusatzleistungen (Flüge zum Zielort, Exkursionen, optionale Leistungen und Ausflüge, etc.) lediglich vermittelt werden.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Reisebedingungen.
10. Allgemeines
Alle Angaben in der vorliegenden Ausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen von Irrtümern und groben Rechenfehlern bleiben in jedem Fall vorbehalten. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.
11. Visaauskünfte und Impfbestimmungen
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Kenntnisstand, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Reisende ist für die Erlangung der erforderlichen Visa und Impfungen selbst verantwortlich. Pyramids-Travel hilft gerne weiter bei der Beantragung der Visa insofern es möglich ist. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Insbesondere bei nichtdeutschen Staatsangehörigen und deutschen Staatsangehörigen mit nichtdeutschem Geburtsort kann es Einschränkungen geben, über welche wir keine Kenntnisse haben.
12. Versandrisiko
Ihre Reiseunterlagen werden zu uns auf unser Risiko und zu Ihnen auf Ihr Risiko per E-Mail versandt. Sollten Sie eine andere Zustellung wünschen, ist dies gegen Gebühr möglich.
Pyramids-Travel als Vermittler von touristischen Leistungen anderer Veranstalter & Fluggesellschaften
Sämtliche Buchungen als Vermittler werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen – telefonisch, online oder schriftlich – aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung muss direkt bei Pyramids-Travel erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Ihr Buchungsbüro. An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch den Veranstalter gebunden.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 25 %, mindestens jedoch 500 Euro von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind durch die entsprechenden Veranstalter Insolvenz gesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen). Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Verzug oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche wie z. B. Umbuchbarkeit, Gültigkeit etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von Pyramids-Travel.
4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, Pyramids-Travel nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies ändert nichts daran, dass wir bzgl. der Gesamtreise mit Flug reisevertragsrechtlich
natürlich als Veranstalter haften.
5. Preiserhöhungen / Änderung der Tarifkonditionen
Bei Preiserhöhungen für Pauschalreisen/Leistungen regeln dies die AGB der entsprechenden Veranstalter. Bei Preiserhöhungen in Höhe von über 10% und Änderungen der Tarifkonditionen (wie z. b. Umbuchbarkeit/Anzahl der Stopps/Meilenprogrammfähigkeit) seitens der Airlines steht dem Kunden ein kostenfreier Rücktritt zu, es sei denn es wurde bei Buchung/ Optionierung des Fluges ausdrücklich darauf hingewiesen und die zum Zeitpunkt der Buchung herrschenden Regeln explizit schriftlich als Bedingung aufgenommen. Daraus resultierende Stornokosten schon ausgestellter Tickets gehen zu Lasten des Kunden. Ein Schadensersatz durch Pyramids-Travel darüber hinaus gilt als nicht vereinbart.
Kerosinzuschläge
Kerosinzuschläge werden von den Airlines recht spontan und unvorhersehbar erhoben. Diese Aufschläge geben wir auch nach geschriebener Rechnung weiter. Solange das Ticket nicht voll bezahlt und ausgestellt ist, ist alles variabel. Zahlen Sie sofort wird
das Ticket sofort ausgestellt und der vereinbarte Preis gilt. Nur auf Grund einer Anzahlung können wir kein Ticket ausstellen und es ist nichts garantiert.
6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Pyramids-Travel. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Pyramids-Travel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren.
6.1 Vermittlung von Linienflügen
Die voraussichtlichen Stornogebühren entnehmen Sie bitte den Angaben bei den Leistungsbeschreibungen. In jedem Fall sind es die von der Airline und dem Konsolidator erhobenen Kosten zzgl. 10% auf den Gesamtreisepreis. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.
6.2 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Pauschalreisen ab/bis Deutschland einschließlich
verbundener Leistungen, Mietwagen, Camping/Wohnmobile
Es gelten die Stornokosten der jeweiligen Veranstalter zzgl. 10% auf den Gesamtreisepreis.
7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90 Euro pro Person. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.
8. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindest-teilnehmerzahl ist Pyramids-Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
10. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse (oder an Pyramids direkt), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
11. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung, damit ggfs. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Pyramids-Travel haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Pyramids-Travel bedingt sind. Alle Angaben erfolgen nach besten Wissen und Kenntnisstand, jedoch ohne Gewähr. Jeder Reisende ist für die Erlangung der erforderlichen Visa und Impfungen selbst verantwortlich. Pyramids-Travel hilft gerne weiter bei der Beantragung der Visa insofern es möglich ist. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Insbesondere bei nichtdeutschen Staatsangehörigen und deutschen Staatsangehörigen mit nichtdeutschem Geburtsort kann es Einschränkungen geben über welche wir keine Kenntnisse haben. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz – sowie andere Prophylaxe Maßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
14. Flugzeiten
Soweit Pyramids-Travel Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind. Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Pyramids-Travel nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Pyramids-Travel zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
15. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Pyramids-Travel ist Nürnberg. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Pyramids-Travel keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für Pyramids-Travel um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.
17. Reisedokumente
Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
18. Versandrisiko
Ihre Reiseunterlagen werden zu uns auf unser Risiko und zu Ihnen auf Ihr Risiko per E-Mail versandt. Sollten Sie eine andere Zustellung wünschen, ist dies gegen Gebühr möglich.
19. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
20. Stornierungen
Im Falle von Stornierungen auf Grund von Naturkatastrophen, Epidemien, etc. bieten die Airlines häufig kostenlosen Storno oder Umbuchung an. Nicht jedoch die Großhändler welche die Tickets ausgestellt haben. Diese erheben Gebühren welche wir weitergeben müssen. Auch wir erheben im Stornofall eine Kostenpauschale in Höhe von 90 Euro pro Ticket da unser Aufwand die ganze Sache rückabzuwickeln nicht unerheblich ist. Dasselbe gilt wenn eine Airline ihre Flugzeiten ändert, so dass es absolut nicht mehr auf den vorangegangenen oder kommenden Flug passt. Auch hier kann in der Regel nicht kostenlos storniert werden. Es sei denn die Airline bietet überhaupt keine Alternative an. Die Airlines sehen Ihre Leistung immer nur für sich und soweit kein durchgehendes Tickets ausgestellt wurde liegt das Risiko allein beim Passagier!
