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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:

Reisebedingungen

Nachstehende Reisebedingungen sind Bestandteile des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und Pyramids-Travel. Sie ergänzen die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes (§§ 651 a – k BGB, Bundesgesetzblatt Teil 1/1979, S. 5O9 ff) und füllen diese Vorschriften aus. Die Geltung dieser Bedingungen wird von den Reisenden durch Unterzeichnung der Reiseanmeldung ausdrücklich bestätigt.

Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seinen eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Ändernde oder ergän- zende Absprachen zu den im Reiseangebot aufgeführten Leistungen und Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Reisebüros und Buchungsstellen, die als Vermittler unserer Reisen tätig sind, sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Angebots und der Bedingungen abweichende Erklärungen abzugeben und ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen kostenlos von der Buchung Abstand nehmen oder ein neues Angebot anfordern, andernfalls kommt der Vertrag auf der Grundlage der Reisebestätigung zustande.

Bezahlung

Nach der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung, die Reisebestätigung und den Sicherungsschein (Insolvenzversicherung) der der Vorschrift des §651k Abs. 3 BGB entspricht. Die bei der Anmeldung fällige Anzahlung entspricht 15% des Reisepreises, höchstens jedoch 400,- € pro Person. Sie wird auf Ihren Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 30 Tage vor dem Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang Ihrer Zahlung bei Ihrem Reisebüro oder bei uns ausgehändigt.

Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Um- fang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Mahlzeiten an Bord des Flugzeugs entsprechen der jeweiligen Tageszeit und sind Bestandteil der gebuchten Verpflegungsleistung. Im Reisepreis inbegriffen ist die Beförderung von maximal 20 kg Reisegepäck pro Person. In den Leistungen nicht enthalten sind Visagebühren, Trinkgelder, Versicherungen u. ä.

Kinderermässigung

Vom 2. bis zum 11. Lebensjahr 25% Ermäßigung, bei Begleitung von 2 Erwachsenen und Unterbringung im gleichen Doppelzimmer, wenn nicht anders angegeben. Kinderermäßigungen gelten nicht für Kreuzfahrten und Reisen mit Sondermaschinen.

Leistungs- und Preisänderungen

Sollten gegenüber der Beschreibung im Angebot oder der Bestätigung Änderungen einzelner Leistungen eintreten, so verpflichtet sich der Veranstalter, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen, sofern ihm die Änderung vor Reiseantritt bekannt wird und ihm dies zeitlich noch möglich ist. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Änderungen nicht erheblich sind. Treten Leistungsänderungen ein, die den Gesamt- zuschnitt der gebuchten Reise wesentlich verändern, ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung beschränkt.

Es gelten die bei Abschluß des Reisevertrages vereinbarten Preise. Der Veranstalter behält sich vor, die am Tage der Abreise gültigen Preise zu berechnen, sofern zwischen Vertragsabschluß und vorgesehenem Abreisedatum mehr als 4 Monate liegen. Treten Preisänderungen von über 12 % ein, so kann der Kunde vom Reisevertrag innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Mitteilung gebührenfrei zurücktreten.

Rücktritt

Folgende Rücktrittsgebühren zuzüglich eventuell anfallender Fernmeldegebühren werden von jedem Reiseteilnehmer erhoben. Bei Kreuzfahrten und Gruppenreisen gelten für die Annullierung der Anmeldung folgende Rücktrittsgebühren:

Bis 44 Tage vor Reiseantritt € 40,- p. P. Bearbeitungsgebühr. Danach gelten folgende Maximalsätze:

30 – 21 Tage vor Reiseantritt max. 30 %

20 – 0 Tage vor Reiseantritt max. 50 %

Für Charterflüge und Pauschalreisen gelten folgende Rücktrittsgebühren:

Bis 76 Tage vor Abflug wird eine Bearbeitungsgebühr von  € 40,- p. P. erhoben. Danach gelten folgende Maximalsätze:

59 – 45 Tage vor Reiseantritt max. 20 %

44 – 22 Tage vor Reiseantritt max. 60 %

21 – 8 Tage vor Reiseantritt max. 75 %

7 – 0 Tage vor Reiseantritt max. 100 %

Im übrigen gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese können in unserem Büro abgeholt und auf Wunsch zugesandt werden.

Der Kunde ist berechtigt den Nachweis zu führen daß der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, als die geltend gemachten Stornokosten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewünschte Reisevorbereitung

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Beschränkung der Haftung

Der Veranstalter haftet nicht bei Änderungen der Flugzeiten, Verspätungen oder Ausfällen seitens der Fluggesellschaften. Hier gelten die Bedingungen des Beförderungsunternehmens.

Bei Ausfall oder Überbuchung eines Linienfluges behalten wir uns das Recht vor, einen Charterflug zu buchen, wobei dem Reisenden die Preisdifferenz erstattet wird. Reisende, die die Betreuung der örtlichen Vertretungen nicht in Anspruch nehmen, müssen sich spätestens 1 Tag vor Rückreise über die genaue Abreisezeit informieren.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

OHNE EINHALTUNG EINER FRIST, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

BIS 2 WOCHEN VOR REISEBEGINN: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung auf eine solche hingewiesen wurde. Wir werden Sie in einem solchen Falle unverzüglich informieren und den bereits bezahlten Reisepreis umgehend erstatten.

BIS 4 WOCHEN VOR REISEBEGINN, wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind bzw. dies die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (zum Beispiel kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisegast ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Gewährleistung

I. Abhilfe:

Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.

II. Minderung des Reisepreises:

Der Reisende kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Die Minderung errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen.

III. Rückgängigmachung

des Vertrags:

Wird von uns innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, oder wird erklärt, daß Abhilfe nicht möglich ist, und wird infolge der nicht vertragsmäßigen Erbringung die Reise erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Er schuldet den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht ohne Interesse waren. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, daß auch das deutsche Reisevertragsgesetz nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gilt.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

Versicherungen

Wir empfehlen generell den Abschluß einer Reiseausfallkosten-Versicherung und den Abschluß von Gepäck-, Unfall-, Krankheitskosten-Versicherungen in Ihrem Reisebüro. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

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