Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen
(wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren
Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut
unseren Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer
oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung)
können wir für Mängel in der Ausführung des
Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese
richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft
oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten
doch zumindest auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14,
15 und 16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen
betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als Vermittler
tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und
Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/Leistungsträgers.
Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig werden, ist
Inhalt des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
Nachstehende Reisebedingungen sind Bestandteile
des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und Pyramids-Travel.
Sie ergänzen die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes (§§ 651
a – k BGB, Bundesgesetzblatt Teil 1/1979, S. 5O9 ff) und
füllen diese Vorschriften aus. Die Geltung dieser Bedingungen
wird von den Reisenden durch Unterzeichnung der Reiseanmeldung
ausdrücklich bestätigt.
Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie
für seinen eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Ändernde
oder ergän- zende Absprachen zu den im Reiseangebot aufgeführten
Leistungen und Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung. Reisebüros und Buchungsstellen,
die als Vermittler unserer Reisen tätig sind, sind nicht bevollmächtigt,
vom Inhalt des Angebots und der Bedingungen abweichende Erklärungen
abzugeben und ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Weicht
der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen kostenlos von der Buchung
Abstand nehmen oder ein neues Angebot anfordern, andernfalls kommt
der Vertrag auf der Grundlage der Reisebestätigung zustande.
Bezahlung
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Rechnung, die Reisebestätigung und den Sicherungsschein
(Insolvenzversicherung) der der Vorschrift des §651k Abs. 3 BGB entspricht.
Die bei der Anmeldung fällige Anzahlung entspricht 15% des Reisepreises, höchstens
jedoch 400,- € pro Person.
Sie wird auf Ihren Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 30 Tage vor dem Reiseantritt gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang Ihrer Zahlung
bei Ihrem Reisebüro oder bei uns ausgehändigt.
Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung des Veranstalters unter Berücksichtigung
der Landesüblichkeit sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Um-
fang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Mahlzeiten
an Bord des Flugzeugs entsprechen der jeweiligen Tageszeit und
sind Bestandteil der gebuchten Verpflegungsleistung. Im Reisepreis
inbegriffen ist die Beförderung von maximal 20 kg Reisegepäck
pro Person. In den Leistungen nicht enthalten sind Visagebühren,
Trinkgelder, Versicherungen u. ä.
Kinderermässigung
Vom 2. bis zum 11. Lebensjahr 25% Ermäßigung, bei Begleitung
von 2 Erwachsenen und Unterbringung im gleichen Doppelzimmer, wenn
nicht anders angegeben. Kinderermäßigungen gelten nicht
für Kreuzfahrten und Reisen mit Sondermaschinen.
Leistungs- und Preisänderungen
Sollten gegenüber der Beschreibung im Angebot oder der Bestätigung Änderungen
einzelner Leistungen eintreten, so verpflichtet sich der Veranstalter,
den Kunden davon in Kenntnis zu setzen, sofern ihm die Änderung
vor Reiseantritt bekannt wird und ihm dies zeitlich noch möglich
ist. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Änderungen
nicht erheblich sind. Treten Leistungsänderungen ein, die
den Gesamt- zuschnitt der gebuchten Reise wesentlich verändern,
ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch,
so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung beschränkt.
Es gelten die bei Abschluß des Reisevertrages vereinbarten
Preise. Der Veranstalter behält sich vor, die am Tage der
Abreise gültigen Preise zu berechnen, sofern zwischen Vertragsabschluß und
vorgesehenem Abreisedatum mehr als 4 Monate liegen. Treten Preisänderungen
von über 12 % ein, so kann der Kunde vom Reisevertrag innerhalb
von 10 Tagen nach erfolgter Mitteilung gebührenfrei zurücktreten.
Rücktritt
Folgende Rücktrittsgebühren zuzüglich eventuell
anfallender Fernmeldegebühren werden von jedem Reiseteilnehmer
erhoben. Bei Kreuzfahrten und Gruppenreisen gelten für die
Annullierung der Anmeldung folgende Rücktrittsgebühren:
Bis 44 Tage vor Reiseantritt € 40,- p. P. Bearbeitungsgebühr.
Danach gelten folgende Maximalsätze:
30 – 21 Tage vor Reiseantritt max. 30 %
20 – 0 Tage vor Reiseantritt max. 50 %
Für Charterflüge und Pauschalreisen gelten folgende
Rücktrittsgebühren:
Bis 76 Tage vor Abflug wird eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- p. P. erhoben. Danach gelten folgende Maximalsätze:
59 – 45 Tage vor Reiseantritt max. 20 %
44 – 22 Tage vor Reiseantritt max. 60 %
21 – 8 Tage vor Reiseantritt max. 75 %
7 – 0 Tage vor Reiseantritt max. 100 %
Im übrigen gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen des
jeweiligen Leistungsträgers. Diese können in unserem
Büro abgeholt und auf Wunsch zugesandt werden.
Der Kunde ist berechtigt den Nachweis zu führen daß der
tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, als die geltend
gemachten Stornokosten.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht
in Anspruch, so wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewünschte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
Beschränkung der Haftung
Der Veranstalter haftet nicht bei Änderungen der Flugzeiten,
Verspätungen oder Ausfällen seitens der Fluggesellschaften.
Hier gelten die Bedingungen des Beförderungsunternehmens.
Bei Ausfall oder Überbuchung eines Linienfluges behalten
wir uns das Recht vor, einen Charterflug zu buchen, wobei dem Reisenden
die Preisdifferenz erstattet wird. Reisende, die die Betreuung
der örtlichen Vertretungen nicht in Anspruch nehmen, müssen
sich spätestens 1 Tag vor Rückreise über die genaue
Abreisezeit informieren.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
OHNE EINHALTUNG EINER FRIST, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist.
BIS 2 WOCHEN VOR REISEBEGINN: bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in
der Reiseausschreibung auf eine solche hingewiesen wurde. Wir werden
Sie in einem solchen Falle unverzüglich informieren und den
bereits bezahlten Reisepreis umgehend erstatten.
BIS 4 WOCHEN VOR REISEBEGINN, wenn die Durchführung einer
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
diese Reise so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten,
bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind bzw. dies die Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht
des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat (zum Beispiel kein Kalkulationsfehler)
und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände
nachweist und wenn er dem Reisegast ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreitet hat.
Gewährleistung
I. Abhilfe:
Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der
Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese
aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist,
insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde.
II. Minderung des Reisepreises:
Der Reisende kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen
Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden. Die Minderung errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen
den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen.
III. Rückgängigmachung
des Vertrags:
Wird von uns innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe
geleistet, oder wird erklärt, daß Abhilfe nicht möglich
ist, und wird infolge der nicht vertragsmäßigen Erbringung
die Reise erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den
Reisevertrag kündigen. Er schuldet den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn nicht ohne Interesse waren. Wir weisen
jedoch ausdrücklich darauf hin, daß auch das deutsche
Reisevertragsgesetz nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik
Deutschland gilt.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren
in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder
Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung
der Reise.
Versicherungen
Wir empfehlen generell den Abschluß einer Reiseausfallkosten-Versicherung
und den Abschluß von Gepäck-, Unfall-, Krankheitskosten-Versicherungen
in Ihrem Reisebüro. Mündliche Vereinbarungen gelten nur,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
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